Erstkontakt

Zur Vereinbarung des ersten Gesprächs benötigen Sie keine Überweisung und können sich direkt an mich wenden - telefonisch, über das Kontaktformular oder per E-Mail an kontakt@edytagough-psychotherapie.de Da ich mich häufig im Gespräch befinde, erreichen Sie mich meist nur auf meiner Mailbox.
Bitte hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer, und ich rufe Sie innerhalb von 24 Stunden zurück.

Ablauf

Erstgespräch

Das Erstgespräch kann kurzfristig vereinbart werden und dient dazu, Ihre aktuellen Probleme und Symptome zu erfassen, die Ihr Wohlbefinden beeinträchtigen. Dabei wird eine umfassende Diagnostik durchgeführt, die sowohl Ihre aktuelle Lebenssituation als auch wichtige Aspekte Ihrer Lebensgeschichte berücksichtigt. Gemeinsam werden auch die Therapieziele erarbeitet.

Die erste Sitzung bietet zudem eine gute Gelegenheit, sich gegenseitig persönlich kennenzulernen, offene Fragen zu klären und entscheiden zu können, ob die „Chemie“ stimmt und Psychotherapie im vertrauensvollen Verhältnis möglich ist. Erst auf dieser Basis wird eine weitere therapeutische Zusammenarbeit aufbauen, die von gegenseitigem Respekt und Offenheit geprägt ist.

Alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht und werden streng vertraulich behandelt. Bei der Beantragung von Psychotherapie erhalten Sie von mir ausführliche Informationen und bei Bedarf auch Unterstützung.

Dauer der Psychotherapie

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet regelmäßig mit 1–2-mal pro Woche statt. Die Psychotherapie kann je nach Bedarf im Rahmen einer Kurzzeittherapie (25 Stunden) oder einer Langzeittherapie (50 – 80 Stunden oder in Einzelfällen auch 100 Stunden) erfolgen. Bei privat bezahlten Psychotherapien sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl, Dauer und Häufigkeit der Therapiestunden gebunden.

Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Sie können eine psychotherapeutische Praxis mit Kassenzulassung ohne ärztliche Überweisung direkt aufsuchen. Psychotherapeut*innen behandeln nicht auf ärztliche Verordnung, sondern stellen eigenständig fest, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, und führen bei Bedarf die psychotherapeutische Behandlung eigenverantwortlich durch. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die vollständigen Kosten für eine Psychotherapie, wenn die Praxis über eine Kassenzulassung verfügt und bei den gesetzlich Versicherten eine psychische Störung mit Krankheitswert festgestellt wurde.

Kostenerstattungsverfahren

Auch als gesetzlich Versicherter dürfen Sie sich in einer Privatpraxis behandeln lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Vor Beginn der Therapie sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, ob diese die Kosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernimmt.

Die ersten probatorischen Sitzungen (bis zu fünf Termine), die dem gegenseitigen Kennenlernen und der diagnostischen Abklärung dienen, werden in der Regel sowohl von den gesetzlichen als auch von den meisten privaten Krankenkassen übernommen. Soll im Anschluss eine Behandlung erfolgen, muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden. Der Psychotherapeut begründet darin die Notwendigkeit der Behandlung. Zusätzlich ist eine ärztliche Untersuchung (sog. Konsiliarbericht) erforderlich, um mögliche körperliche Ursachen der psychischen Beschwerden auszuschließen.

Private Krankenversicherung

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Allerdings sind die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch Ihre individuellen Vertragsbedingungen mit Ihrer Versicherung ab oder lesen Sie die in Ihrer Versicherungspolice aufgeführten Leistungen nach. Beispielsweise können die Anzahl der Sitzungen pro Jahr oder die Gebührenerstattung pro Sitzung begrenzt sein.

In einer Privatpraxis erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie unmittelbar an mich bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.

Selbstzahler

Wenn Sie die Psychotherapiekosten nicht über eine Krankenkasse abzurechnen möchten, können Sie als Selbstzahler*in nach Vereinbarung eines Termines zum Erstgespräch sofort mit den ersten Therapiesitzungen beginnen. Die Abrechnung für die Therapie erfolgt gemäß der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Dipl.-Psych. Edyta Gough
Psychologische Psychotherapeutin
Praxis für Psychotherapie (TP)
Osloer Str. 109
13359 Berlin

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